Terminkalender
Egal wo die Reise hin geht, ob nah ob fern, in ein neues Haus oder ins neue Glück, Ihre Vollmachten sollten geregelt sein!
Rund 75 % der Bevölkerung haben laut Deutschem Patientenschutz keine oder eine lückenhafte Patientenverfügung, an die 90 % keine Vorsorgevollmacht, kaum jemand einen Notfall-Ordner.
Sind wir mal ehrlich – Vollmachten, Patientenverfügung und Notfall-Ordner schiebt man einfach gerne vor sich her. Um jedoch im Betreuungsfall selbst- bestimmt zu bleiben, sind rechtskonforme Vorsorge-vollmachten und Patientenverfügungen unerlässlich.
Hätten Sie das gewusst?
Es kann so schnell gehen: Durch Krankheit oder Unfall können Menschen in Notfallsituationen geraten, in denen sie sich nicht mehr selbst vertreten können. Viele glauben dann, dass der Partner und Familienangehörige automatisches Vertretungsrecht haben. Dies ist leider ein weitverbreiteter Irrtum. Tritt der Betreuungsfall ein, setzt das Gericht einen Betreuer von Amts wegen ein, sollte keine Vollmachten vorhanden sein. Selbst wenn dies Angehörige sind (in etwa 50% der Fälle), sind sie dem Gericht rechenschaftspflichtig.
Juristen empfehlen für Privatpersonen eine Gesamtvollmacht bestehend aus:
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Vorsorgevollmacht
Das Thema Vollmachten liegt unserer Netzwerkerin Kerstin Lücker (Versicherungsbüro Kerstin Lücker) sehr am Herzen. Sie wird uns einen Einblick in diese Thematik geben.